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Geschäftsbedingungen bei Ticketbestellungen |
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ÖsterreichTicket (Ticket Express, Gesellschaft zur Herstellung und zum
Vertrieb elektronischer Eintrittskarten, i.F. „ÖT“) ist als Vermittler
zwischen dem Veranstalter und dem Konsumenten tätig. ÖT verrechnet für
seine Tätigkeit eine Vorverkaufsgebühr, die üblicherweise zwischen 10
und 15 Prozent des Kartenpreises liegt. In Einzelfällen kann diese
auch höher sein. In jedem Fall ist die Vorverkaufsgebühr auf der
Eintrittskarte und/oder der Rechnung separat ausgewiesen.
Alle Bestellungen - ob per Telefon, Fax, e-mail oder online-order sind
verbindlich und können nicht storniert oder geändert werden.
Eintrittskarten, die für den Versand oder Hinterlegung gekauft werden,
können per ÖT-Kundenkarte, Kreditkarte, Vorauszahlung, Bankeinzug oder
Nachnahme bezahlt werden.
ÖT übernimmt keine Haftung für eventuell auf dem Postweg verloren
gegangene Karten. Im Falle der Absage einer Veranstaltung kann/können
die Karte(n) bis zu zwei Monate nach dem geplanten Veranstaltungsdatum
zur Refundierung auf jenem Weg retourniert werden, auf dem sie bezogen
wurde(n) - (entweder in jener Verkaufsstelle, in der sie gekauft
wurde(n) oder - im Falle der Bestellung via Telefon, Fax oder Internet
- durch Einsenden der Originalkarten per einschreiben an Ticket
Express, Heumühlgasse 11, A 1040 Wien unter Angabe von Namen und
Kontonummer, Bankinstitut und Bankleitzahl für die Rücküberweisung).
Die Rücknahme von Eintrittskarten bei Vorverkaufsstellen kann
frühestens am übernächsten Montag nach dem Datum der Bekanntgabe der
Absage einer Veranstaltung erfolgen.
ÖT ist lediglich Vermittler der Eintrittskarte und haftet nicht für
die Rückerstattung der Eintrittsgelder, wird sich aber bemühen, diese
beim Veranstalter zu veranlassen. Geringfügige oder sachlich
gerechtfertigte Besetzungs- bzw. Programmänderungen sind vorbehalten.
Im Falle der Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderungen
werden jedenfalls keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel) ersetzt.
Die selben Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die
Partnerfirmen Ö-Ticket Südost (Wr. Neustadt), ÖTS (Deutschlandsberg),
Ticket Nord (Linz) und die ARGE Ö Ticket West - 5 Star Promotions -
Alfred Schmid (Innsbruck) sowie für die Lizenznehmer von
ÖsterreichTicket-Verkaufs-Software im Rahmen von Verkäufen aus dem
ÖsterreichTicket-System.
Gerichtsstand ist für Firmenkunden das sachlich zuständige Gericht in
Wien, für Privatkunden ihr örtlich und sachlich zuständiges Gericht.
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