Geschäftsbedingungen bei Ticketbestellungen
     
ÖsterreichTicket (Ticket Express, Gesellschaft zur Herstellung und zum Vertrieb elektronischer Eintrittskarten, i.F. „ÖT“) ist als Vermittler zwischen dem Veranstalter und dem Konsumenten tätig. ÖT verrechnet für seine Tätigkeit eine Vorverkaufsgebühr, die üblicherweise zwischen 10 und 15 Prozent des Kartenpreises liegt. In Einzelfällen kann diese auch höher sein. In jedem Fall ist die Vorverkaufsgebühr auf der Eintrittskarte und/oder der Rechnung separat ausgewiesen.

Alle Bestellungen - ob per Telefon, Fax, e-mail oder online-order sind verbindlich und können nicht storniert oder geändert werden.

Eintrittskarten, die für den Versand oder Hinterlegung gekauft werden, können per ÖT-Kundenkarte, Kreditkarte, Vorauszahlung, Bankeinzug oder Nachnahme bezahlt werden.

ÖT übernimmt keine Haftung für eventuell auf dem Postweg verloren gegangene Karten. Im Falle der Absage einer Veranstaltung kann/können die Karte(n) bis zu zwei Monate nach dem geplanten Veranstaltungsdatum zur Refundierung auf jenem Weg retourniert werden, auf dem sie bezogen wurde(n) - (entweder in jener Verkaufsstelle, in der sie gekauft wurde(n) oder - im Falle der Bestellung via Telefon, Fax oder Internet - durch Einsenden der Originalkarten per einschreiben an Ticket Express, Heumühlgasse 11, A 1040 Wien unter Angabe von Namen und Kontonummer, Bankinstitut und Bankleitzahl für die Rücküberweisung). Die Rücknahme von Eintrittskarten bei Vorverkaufsstellen kann frühestens am übernächsten Montag nach dem Datum der Bekanntgabe der Absage einer Veranstaltung erfolgen.

ÖT ist lediglich Vermittler der Eintrittskarte und haftet nicht für die Rückerstattung der Eintrittsgelder, wird sich aber bemühen, diese beim Veranstalter zu veranlassen. Geringfügige oder sachlich gerechtfertigte Besetzungs- bzw. Programmänderungen sind vorbehalten. Im Falle der Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderungen werden jedenfalls keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel) ersetzt.

Die selben Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die Partnerfirmen Ö-Ticket Südost (Wr. Neustadt), ÖTS (Deutschlandsberg), Ticket Nord (Linz) und die ARGE Ö Ticket West - 5 Star Promotions - Alfred Schmid (Innsbruck) sowie für die Lizenznehmer von ÖsterreichTicket-Verkaufs-Software im Rahmen von Verkäufen aus dem ÖsterreichTicket-System.

Gerichtsstand ist für Firmenkunden das sachlich zuständige Gericht in Wien, für Privatkunden ihr örtlich und sachlich zuständiges Gericht.
 
     
     
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